"1. Es sei auf das Gesuch wegen Rechtshängigkeit/mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten. 2. Eventualiter: Es sei im vorliegenden Verfahren der/die gleiche Schiedsrichter(in) zu ernennen wie im Verfahren Nr. PG170003-O. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin."