2. Die Verwaltungskommission eröffnete in der Folge das vorliegende Verfahren und forderte die Gesuchstellerin mit Verfügung vom 5. Juli 2017 auf, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde (act. 5). Der Kostenvorschuss ging am 14. Juli 2017 innert Frist ein (act. 7).