4.4. Die Gesuchstellerin schlug sodann die Rechtsanwälte Dr. G._____ und Dr. E._____ vor, ohne diese indes schon kontaktiert zu haben (act. 1 Rz 65 f.). Die Gesuchsgegner wehren sich gegen die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. E._____ nicht für den Fall, dass das Gericht eine juristische Ausbildung und berufliche Tätigkeit schwerpunktmässig im englischen Recht nicht für erforderlich halten würde (act. 22 Rz 26).