3.7. Unter diesen Umständen kann im Rahmen einer prima facie Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesuchsgegner 2 an die Schiedsklausel in Ziff. 11 JVA gebunden ist. Da sich der Richter im Zweifelsfall zugunsten einer Ernennung zu entscheiden hat, ist der Gesuchsgegner 2 in das vorliegende Verfahren einzubeziehen und ist das Begehren der Gesuchsgegner, auf das Gesuch in Bezug auf den Gesuchsgegner 2 nicht einzutreten (vgl. Rechtsbegehren 1), abzuweisen. - 12 -