3.6. Kommt hinzu, dass die im LOU enthaltene Textpassage "I hereby sign and accept the terms of the JV Agreement" eine etwas unglückliche Formulierung darstellt, welche auf verschiedene Art und Weise ausgelegt werden kann - sei es so wie die Gesuchsgegner behaupten, dass sich der Gesuchsgegner 2 als wirtschaftlich Berechtigter der Gesuchsgegnerin 1 damit lediglich einverstanden erklären wollte, dass sich diese an das JVA binde (act. 31 Rz 14), oder sei es so wie die Gesuchstellerin die Klausel versteht, dass sich der Gesuchsgegner 2 die Bestimmungen des JVA mit deren Unterzeichnung zu eigen machte (act. 1 Rz 55).