3.5. Wie die Gesuchsgegner zutreffend ausführen, folgt aus der Einleitung des LOU, dass sich der Gesuchsgegner 2 lediglich zur Übernahme einzelner nachfolgend konkretisierter Bestimmungen verpflichten wollte. Dies ergibt sich namentlich aus der Umschreibung von "certain commitments". Ebenfalls kann aus der Formulierung, d.h. dem Wortlaut im LOU "[…] that the terms of clause 9 of the agreement bind me personally and that I personally guarantee all the obligations of the B'._____ and its affiliates included in this clause" geschlossen werden, dass sich der Gesuchsgegner 2 nur an Ziff. 9 des JVA binden wollte.