11.1 JVA, akzeptiert. Er sei daher an die Schiedsvereinbarung im JVA gebunden und für die eigenen Verletzungen von Ziff. 9 JVA sowie für jene der Gesuchsgegnerin 1 persönlich haftbar. Sie, die Gesuchstellerin, werfe den Gesuchsgegnern insbesondere die Verletzung des JVA infolge nicht ordnungsgemässer Abrechnung von Erlösen aus dem Verkauf von Flugzeugen und Helikoptern vor, die Verletzung von Ziff. 9.4 des JVA und des LOU durch die Gründung von Unternehmen und infolge verbotener Konkurrenztätigkeit, die Verletzung des JVA durch eine nicht ordnungsgemäss abgerechnete Gehaltserhöhung für den Gesuchsgegner 2, die Verletzung von Ziff.