1.1. Die Gesuchstellerin begründet ihre Begehren im Wesentlichen damit (act. 1, act. 29), die Gesuchstellerin und die Gesuchsgegnerin 1 hätten am 20. Dezember 2010 ein sog. Joint Venture Agreement (JVA) unterzeichnet. Dessen Ziel sei gewesen, Erfahrung, Know-How, Wissen, Arbeitskraft und Netzwerke der Parteien zu vereinbaren, um auf globaler Ebene das Ver- -5-