Verfügung vom 9. August 2017 Dispositiv Ziffer 4 der Verfügung vom 5. Juli 2017 abgeändert. 4. Am 18. August 2017 wurde den Gesuchsgegnern sodann Frist zur freigestellten Stellungnahme angesetzt (act. 18). Nach einmaliger Fristerstreckung (act. 20) legitimierten sich die Rechtsanwälte lic. iur. Y1._____ und Dr. Y2._____ als Vertreter der Gesuchsgegner (act. 24/1-2) und liessen mit Eingabe vom 11. September 2017 die folgenden Anträge stellen (act. 22):