2. Mit Verfügung vom 5. Juli 2017 wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde (act. 4). Der Kostenvorschuss ging nach einmaliger Fristerstreckung (act. 7 und 9) am 17. Juli 2017 ein (act. 8).