5. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: − den Rechtsvertreter der Gesuchstellerin, zweifach, für sich und zuhanden der Gesuchstellerin, − den Rechtsvertreter des Gesuchsgegners, zweifach, für sich und zuhanden des Gesuchsgegners, − den abgelehnten Dr. C._____, − die Obergerichtskasse. - 20 - Zürich, 3. Juli 2018 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Verwaltungskommission Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Leu versandt am: