4.2. In seiner Eingabe vom 7. August 2017 erklärte der Abgelehnte Prof. Dr. C._____, er stehe im massgeblichen Schiedsverfahren nicht mehr als Sekretär zur Verfügung (act. 8 Rz 10). Damit erwiese sich das vorliegende Verfahren, würde auf das Gesuch eingetreten, als gegenstandslos und wäre abzuschreiben. - 18 - V.