Im Weiteren steht der Vereinsversammlung nach § 27 lemma 4 der Statuten die Befugnis zu, Schiedsrichter von der Liste abzuberufen (act. 3/2 und act. 3/26). Der Gesuchstellerin wurde damit im Rahmen des Möglichen das Recht eingeräumt, an der Bestellung des konkreten Schiedsgerichts mitzuwirken. - 17 - 3.10. Auch das Bundesverwaltungsgericht erachtete in einem bei ihm durchgeführten Verfahren zwischen den Parteien die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel nicht als unzulässig, sondern ging von deren Gültigkeit aus (Entscheid Bundesverwaltungsgericht Nr. B-2534/2017 vom 5. September 2017, E. 3.2).