Vor allem kommt die Bestellung eines ad-hoc Schiedsgerichts und damit die Ernennung nach den Regeln der Zivilprozessordnung aber auch deshalb nicht in Frage, weil dadurch eine Absegnung durch die FINMA, welche zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der potentiellen Schiedsgerichtsmitglieder erfolgt, ausgeschlossen würde bzw. zu einer wesentlichen zeitlichen Verzögerung des Schiedsverfahrens führen könnte. Ein solches Vorgehen ist daher unpraktikabel.