Gemäss § 2 der Statuten (act. 3/2 und act. 3/26) liegt der Sinn und Zweck des Gesuchsgegners eben gerade in der Erfüllung der im Geldwäschereigesetz vorgesehenen Aufgaben sowie - gegenüber den als Mitgliedern angeschlossenen Finanzintermediären - in der Übernahme der gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten. Zutreffend ist damit die Feststellung des Gesuchsgegners und des abgelehnten Dr. C._____, dass dem Gesuchsgegner öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen wurden. Ebenfalls berechtigt ist damit die aufgeworfene Frage, ob die Bestellung eines Schiedsgerichts allein nach den Regeln der schweizerischen Zivilprozessordnung unter diesen Umständen gerechtfertigt ist. Zwar