Die Schiedsordnung ist Bestandteil der Statuten des Gesuchsgegners, welche von diesem alleine verfasst wurden. Ein direkter Vergleich der beiden Schiedsgerichtswesen ist damit nicht möglich. 3.7. Im Weiteren stellen sich der Gesuchsgegner und der abgelehnte Dr. C._____ auf den Standpunkt, das im Allgemeinen übliche Verfahren zur Auswahl der Schiedsrichter im Sinne von Art. 361 ZPO sei insofern unge- - 14 -