3 auf http://www.tas-cas.org/en/icas/code-statutes-of- icas-and-cas.html, abgerufen am 1. Juni 2018). Anders als beim Sportschiedsgericht in Lausanne wird die Liste der Schiedsrichter im vorliegenden Fall nicht durch einen vom Verband als solchen unabhängigen Rat zusammengestellt. Vielmehr ernennt, beauftragt, instruiert und überwacht der Vorstand das Schiedsgericht und den Verantwortlichen für das Schiedsgerichtswesen direkt (act. 3/2 § 19 Abs. 1 lit. g bzw. act. 3/26 § 19 Abs. 1 lit.