wird denn auch von keiner der Parteien geltend gemacht. Insoweit erfolgte die Festlegung der Schiedsordnung einseitig durch den Gesuchsgegner. 3.6. Der abgelehnte Dr. C._____ bringt jedoch vor, dies sei nicht zu beanstanden. Das vorliegende Schiedsgerichtswesen sei vergleichbar mit dem Sportschiedsgericht in Lausanne, welches vom Bundesgericht als unabhängiges Schiedsgericht anerkannt werde (act. 8 Rz 3).