_ habe in seiner Eingabe vom 7. August 2017 sodann erklärt, dass er in den vorliegend massgeblichen Schiedsverfahren nicht mehr als Sekretär zur Verfügung stehe. Bereits in der Verfügung vom 2. Mai 2017, d.h. vor der Einreichung der Eingabe der Gesuchstellerin vom 22. Mai 2017, habe er zudem festgehalten, nicht als Sekretär des noch zu bestellenden Schiedsgerichts zu amten. -9-