Eventualiter sei von der Gegenstandslosigkeit des Verfahrens auszugehen. Das ausgeloste Schiedsgericht habe in seinem Konstituierungsbeschluss vom 11. Juli 2017 beschlossen, vorläufig auf den Beizug eines Sekretärs zu verzichten. Dr. C._____ habe in seiner Eingabe vom 7. August 2017 sodann erklärt, dass er in den vorliegend massgeblichen Schiedsverfahren nicht mehr als Sekretär zur Verfügung stehe.