Zudem amte er als Sekretär für Kanzleiaufgaben ohne beratende Stimme. Seine bisherigen Aufgaben hätten sich nach diesem Aufgabenbeschrieb gerichtet und seien nicht darüber hinaus gegangen. Nach Erlass von verschiedenen Verfügungen habe er an der Auslosung von Dr. E._____ als Einzelschiedsrichterin und den übrigen Schiedsrichtern teilgenommen. Das inzwischen konstituierte Schiedsgericht werde einstweilen ohne ihn, Dr. C._____, tätig sein. Er selbst halte sich für nicht befangen. Auch bestünden keine Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit.