2.1. Mit Eingabe vom 7. August 2017 (act. 8) begründete der abgelehnte Dr. C._____ seine Anträge zusammengefasst damit, die FINMA habe die Statuten und Reglemente des Gesuchsgegners kontrolliert. Die FINMA verlange von den Selbstregulierungsorganisationen, dass sie ein internes Schiedsgerichtswesen organisierten, welches umstrittene Sanktionsfälle überprüfe. Das Schiedsgerichtswesen des Gesuchsgegners sei seit dem Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes im Jahre 2000 dem Grundsatze nach gleichgeblieben.