Dies mit der Begründung, die Gesuchstellerin habe sich mit der Beitrittserklärung zum Verein den Statuten des Gesuchsgegners unterworfen, welche von der FINMA überdies genehmigt worden seien. Die Verfügung basiere auf einer falschen Sachverhaltsfeststellung und auf einer nicht haltbaren Rechtsauffassung. Auf den Anspruch auf ein unabhängiges Gericht könne im Voraus nicht verzichtet werden, was einer Statutengenehmigung entgegenstehe. Der Hinweis von Dr. C._____, er erledige lediglich administrative Arbeiten und sei nicht Sekretär, sei sodann -6-