Danach amte er als Sekretär. Nach den massgeblichen Statuten habe der Verantwortliche für das Schiedsgerichtswesen sodann dem Vorstand des Gesuchsgegners anzugehören und werde von diesem ernannt, beaufsichtigt, instruiert und überwacht. Sie, die Gesuchstellerin, erachte Dr. C._____ nicht als unabhängig. In der Verfügung vom 2. Mai 2017 sei Dr. C._____ jedoch auf das Ausstandsbegehren nicht eingetreten. Dies mit der Begründung, die Gesuchstellerin habe sich mit der Beitrittserklärung zum Verein den Statuten des Gesuchsgegners unterworfen, welche von der FINMA überdies genehmigt worden seien.