„D._____ …“ eröffnet. Am 29. März 2017 habe er einen Sanktionsentscheid erlassen und der Gesuchstellerin in Anwendung des Reglements vom 11. September 2015 wegen Verstosses gegen die GwG-Pflichten eine Busse von Fr. 4,3 Mio. auferlegt. Dagegen sei die Gesuchstellerin zum einen an das Bundesverwaltungsgericht gelangt. Zum anderen habe sie gegen den Sanktionsentscheid entsprechend dessen Rechtsmittelbelehrung beim Schiedsgericht eine Beschwerde eingereicht. Dabei habe sie den Verantwortlichen für das Schiedsgerichtswesen Dr. C._____