Die FINMA habe die Unterstellungsanfrage nach zahlreicher Korrespondenz und geführten Gesprächen behandelt und am 9. September 2016 verfügt, dass es sich beim „D._____“-Abrechnungsverfahren für … des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) per sms um eine GwG-relevante Tätigkeit handle. Die Verfügung sei ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen worden. Bereits am 21. April 2016 habe der Gesuchsgegner trotz fehlenden rechtskräftigen Urteils zur GwG-Unterstellungsfrage ein Sanktionsverfahren wegen angeblicher Verletzungen von GwG-Sorgfaltspflichten im Bereich -5-