2.3. Mit Verfügung vom 11. September 2018 wurde der Gesuchsgegnerin sodann das rechtliche Gehör gewährt (act. 21). Die Verfügung wurde am 19. September 2018 im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert (act. 22). Innert Frist ging seitens der Gesuchsgegnerin keine Stellungnahme ein, weshalb androhungsgemäss Verzicht auf Stellungnahme angenommen wird. II.