2.1. Mit Eingabe vom 5. April 2017 liess die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Zürich um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung für den "Final Award" vom 23. Dezember 2016 ersuchen (act. 1). Den ihr mit Verfügung vom 18. April 2017 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- (act. 3) leistete sie am 27. April 2017 (act. 7). Im Weiteren wurde die Gesuchstellerin in besagter Verfügung angehalten, den Nachweis der rechtsgültigen Zustellung des Schiedsurteils an die Parteien zu erbringen (act. 3). Dieser Aufforderung kam sie mit Eingabe vom 28. April 2017 nach (act. 5 - act. 6/2-3).