1. In Gutheissung des Hauptbegehrens der Gesuchstellerin wird Rechtsanwalt Prof. Dr. G._____, … [Adresse], als Parteischiedsrichter von den Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 für die zwischen den Parteien bestehende Streitigkeit betreffend den ARGE-Vertrag vom 23. Mai bzw. 1. Juni 2011 ernannt. Alle übrigen Begehren werden abgewiesen. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 12'000.- festgesetzt und teilweise mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 8'000.- verrechnet.