8.1. Im Zusammenhang mit der Schiedsrichterbestellung stellt sich schliesslich die Frage, ob das staatliche Gericht nur den Schiedsrichter, welchen die Beklagten hätten ernennen müssen, oder alle Schiedsrichter zusammen zu bestellen hat. Während sich die Gesuchstellerin auf den Standpunkt stellt, es sei nur der Schiedsrichter der sich in Verzug befindenden Partei zu bestellen (act. 1 Rz 38 f.), ersuchen die Gesuchsgegnerinnen um Bestellung aller Schiedsrichter (act. 19 RB 2-4 und act. 46 Rz 36).