46 Rz 15 f.). Das Risiko der fehlenden Einigung nahm die Gesuchsgegnerin 1 mit dem Abschluss des ARGE- Vertrages und der Genehmigung der Bestimmung in dessen Artikel 10 in Kauf. Demnach hat die Verwaltungskommission für die Beklagten ein gemeinsames Schiedsgerichtsmitglied zu ernennen.