Vorab sei festgehalten, dass es sich beim Dutco-Entscheid um eine Entscheidung des französischen Kassationsgerichts handelt. Gerichte innerhalb Frankreichs sind an die darin entwickelten Grundsätze zwar gebunden, Gerichte ausserhalb Frankreichs müssen ihnen jedoch nicht notwendigerweise folgen, sofern sich der Sitz des Schiedsgerichts ausserhalb Frankreichs befindet. Auch inhaltlich ist dem Entscheid nicht zu folgen, zumal er letztlich dazu führen würde, dass sich die Regelung zuungunsten der anderen Verfahrensseite auswirken würde.