Das Urteil des Bundesgerichts 5P.362/2005 vom 19. Mai 2006 befasste sich sodann mit der Bestellung eines Schiedsrichters aus einer Liste, welche jährlich und einseitig von der beschwerdegegnerischen Partei zusammengestellt wurde. Auch diese Rechtsprechung erfolgte damit in anderem Zusammenhang. - 20 -