Mit ihm soll eine unparteiische und unabhängige Rechtsprechung gewährleistet werden. Gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen nach der Lehre namentlich Abreden, die einer Partei einen überwiegenden Einfluss auf die Ernennung der Mitglieder des Schiedsgerichts einräumen bzw. die der einen Partei das - 15 -