3.1. Die Gesuchsgegnerin 2 führt zur Begründung ihrer Anträge aus, aus ihrer Sicht sei unbestritten, dass das Schiedsgericht aus drei Mitgliedern bestehe. Ebenfalls unstrittig sei, dass die Gesuchsgegnerinnen Anspruch auf einen gemeinsamen Parteischiedsrichter hätten. Sie halte an der Bestellung von Dr. iur. F._____, … [Adresse], fest. Es würde ein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegen, würde das Gericht nicht alle drei Schiedsrichter bestimmen. Zudem würde gegen den Grundsatz der Waffengleichheit verstossen, würde Prof. Dr. iur. E._____ als Parteischiedsrichter für die Gesuchstellerin amten, zumal er mit Rechtsanwalt Dr. iur.