2.3. Die Gesuchsgegnerin 1 habe ihren Schiedsrichter am 6. Juli 2016 innert Frist ernannt. Auf Aufforderung der Gesuchstellerin hin, sie, die Gesuchsgegnerin 1, müsse mit der Gesuchsgegnerin 2 einen gemeinsamen Schiedsrichter ernennen, habe sie der Gesuchstellerin mitgeteilt, dass sie diese Ansicht nicht teile.