Sie fordere von der Gesuchsgegnerin 1 die Korrektur der vorläufigen Schlussabrechnung und von beiden Gesuchsgegnerinnen die Herausgabe der zu Unrecht vereinnahmten Beträge an die Gesuchstellerin. Nachdem die Gesuchsgegnerin 1 in den Jahren 2014 bzw. 2015 verschiedentlich aufgefordert worden sei, hinsichtlich der Schlussabrechnung Auskünfte zu erteilen und zu den Ansprüchen der Gesuchstellerin Stellung zu nehmen, habe sie, die Gesuchstellerin, am 3. Juni 2016 die Schiedsanzeige anhängig gemacht und ihren Schiedsrichter, Prof. Dr. iur. E._____, … [Adresse], ernannt.