1.1. Die Gesuchstellerin begründet ihre Begehren (act. 1) zusammengefasst damit, zwischen den Parteien sei ein Streit betreffend die Schlussabrechnung der ARGE entstanden. Sie fordere von der Gesuchsgegnerin 1 die Korrektur der vorläufigen Schlussabrechnung und von beiden Gesuchsgegnerinnen die Herausgabe der zu Unrecht vereinnahmten Beträge an die Gesuchstellerin.