_, LL.M., … [Adresse]; • für die Gesuchsgegnerin 2 eine Person nach deren Wahl; und • für die Gesuchstellerin eine Person nach deren Wahl. 3. Subeventualiter sei das Gesuch abzuweisen und es sei ein Schiedsgericht bestehend aus vier Schiedsrichtern zu ernennen, wobei das Obergericht einen Schiedsrichter für die Gesuchsgegnerin 1, einen Schiedsrichter für die Gesuchsgegnerin 2 sowie einen Schiedsrichter für die Gesuchstellerin und einen Präsidenten des Schiedsgerichts zu ernennen habe. 4. Sub-subeventualiter sei das Gesuch abzuweisen und es sei ein ge-