Gesuchsgegnerinnen Anspruch auf die Bestellung je eines oder eines gemeinsamen Parteischiedsrichters hätten, mit der Androhung, dass ansonsten von Letzterem ausgegangen würde, sowie schliesslich einen Vorschlag hinsichtlich des zu bestellenden Schiedsgerichtsmitgliedes bzw. der zu bestellenden Schiedsgerichtsmitglieder zu machen. 5. Am 31. Oktober 2016 liess die Gesuchsgegnerin 1 nach einmaliger Fristerstreckung (act. 14) durch ihren Rechtsvertreter ihre Stellungnahme einreichen und die folgende Anträge stellen (act. 19):