4.1. Dem zwischen den Parteien am 18. März 2013 abgeschlossenen Kaufvertrag können folgende Schlussbestimmungen entnommen werden: "§ 6 Schlussbestimmungen 6.1. Für diesen Vertrag vereinbaren die Parteien das Schweizer Recht anzuerkennen. 6.2. Mündliche Nebenabreden sind keine getroffen worden. -5-