3. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2016 (act. 21) wurde dem Gesuchsgegner sodann Frist zur Stellungnahme zum Gesuch des Gesuchstellers eingeräumt. Die Verfügung wurde androhungsgemäss (act. 5 Dispositiv Ziffer 3) durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert (act. 22). Die Publikation erfolgte am 27. Oktober 2016 (act. 22). Innert Frist -3-