(nachfolgend: Gesuchsgegner) von Amtes wegen ein Schiedsrichter zu ernennen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners (act. 1). Mit Verfügung vom 18. Juli 2016 wurde der Gesuchsteller aufgefordert, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde (act. 5). Der Kostenvorschuss ging nach einmaliger Fristerstreckung (act. 12) am 7. September 2016 ein (act. 13).