4.2. Mit Schreiben vom 12. Februar 2016 zeigte der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin an, dass die Gesuchstellerin ihre Forderung auf dem Rechtsweg geltend machen wolle. Zudem lud sie sie ein, wegen der zu erwartenden, zum Streitwert unverhältnismässig hohen Kosten einem Einzelschiedsgericht zuzustimmen, und forderte sie auf, innert dreissig Tagen drei Schiedsrichter vorzuschlagen, wovon die Gesuchstellerin in der Folge einen auswählen würde. Für den Fall, dass die Gesuchsgegnerin auf einem Dreierschiedsgericht bestehen sollte, wurde diese sodann eingeladen, ihren Schiedsrichter innert dreissig Tagen zu ernennen (act. 3/9).