Arbitration Institution vom 10. Juli 2015, Verfahren Nr. 600404-2014, in Sachen A._____ AG gegen B._____ GmbH und C._____, vollstreckbar ist. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 4'000.– festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– verrechnet. 4. Es werden keine Parteientschädigungen entrichtet. 5. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: − den Rechtsvertreter der Gesuchstellerin, zweifach, − die Rechtsvertreter der Gesuchsgegner, dreifach, − die Obergerichtskasse.