3. Mit Verfügung vom 10. März 2016 wurde der Gesuchstellerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– zu leisten. Gleichzeitig wurde den Gesuchsgegnern Frist angesetzt, um mitzuteilen, ob sie nach wie vor durch die Rechtsanwälte Dr. iur. Y2._____ sowie MLaw Y1._____ vertre- -3-