"Es sei eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung für den Endschiedsspruch vom 10. Juli 2015 im Verfahren Nr. 600404-2014 vor dem Einzelschiedsrichter (Swiss Chambers' Arbitration Institution) auszustellen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich 8% MwSt.) zu Lasten der Gesuchsgegner."