Darin wurden Letztere unter solidarischer Haftung für die gesamten Beträge verpflichtet, der Klägerin und Gesuchstellerin Fr. 1'450'000.– und Fr. 181'250.– je zuzüglich Verzugszins sowie Fr. 4'506.09 zu bezahlen. Die Kosten wurden zu 80 % den Beklagten und Gesuchsgegnern und zu 20 % der Klägerin und Gesuchstellerin auferlegt, wobei sie aus dem von letzterer geleisteten Kostenvorschuss bezogen wurden.