"Es sei für das Schiedsurteil des Einzelschiedsrichters C._____ vom 6. Juli 2015 in Sachen A._____ Ltd. gegen B._____ Ltd. eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung auszustellen; die Vollstreckbarkeitsbescheinigung sei wenn möglich auf Englisch zu verfassen." 3. Mit Verfügung vom 18. September 2015 wurde der Gesuchstellerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- zu leisten. Gleichzeitig wurde der Gesuchsgegnerin die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt (act. 4). Der Kostenvorschuss ging innert Frist ein (act. 5). Die Gesuchsgegnerin verzichtete auf eine Stellungnahme.