4.7. Unter diesen Umständen fällt eine Bestellung von Prof. Dr. E._____ als nebenamtlicher Bundesrichter trotz seiner fundierten juristischen Ausbildung und Kenntnissen ausser Betracht. Da die Ernennungsbehörde von den Vertragsparteien eingereichte Vorschläge bei ihrem Entscheid mitberücksichtigen kann (Art.